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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.

 

§ 1) Verbot der Weitergabe von Informationen

Die von der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” dem Kunden sämtlich überlassenen Angebote, Informationen und Unterlagen einschließlich der Objektnachweise dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, diese ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Kommt es aufgrund des Verstoßes gegen diese Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages (z.B. Kaufvertrag) mit dem Dritten oder anderen Personen, denen der Dritte die Informationen übermittelt hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu bezahlen.

 

§ 2) Doppeltätigkeit des Maklers

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

§ 3) Richtigkeit der Angaben

Die Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” haftet nicht für die Richtigkeit der ihr vom Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Dritten gemachten Angaben über das Objekt. Sie schließt die Haftung für eine oder mehrere eventuelle Unrichtigkeiten der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus.

 

§ 4) Provision

Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften:
a) Bei Abschlüssen, die mit einem von der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” nachgewiesenen oder vermittelten Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden. Dies beinhaltet auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die in Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen. Um hierfür die Provisionspflicht auszulösen, muss das provisionspflichtige Geschäft nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig sein.
Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
b) Mit Vertragsabschluss über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
c) Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 5,95% inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom tatsächlichen Kaufpreis. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

 

§ 5) Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu erstatten, die ihm zur Erfüllung des Auftrages entstanden sind (z.B. Inserate, Telefonkosten, Porto, Zeitaufwand für Besichtigungen, Fahrtkosten) – sofern ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 357 Abs. 8 BGB

 

§ 6) Abweichende Vereinbarungen

Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.
Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen. Sie werden nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Firma “Die Maklerin – Claudia Kretschmer e.K.” schriftlich genehmigt werden.

 

§ 7) Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

 

§ 8) Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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